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Wichtige Information der Jagd- und Forstaufsicht: Brut- und Setzzeit hat begonnen


Mit Beginn des Frühlings beginnt auch die Brut- und Setzzeit.

Es ist die Zeit, in der Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Zeit dürfen sie nicht in ihrem natürlichen Lebensraum gestört werden.

In der Regel ist das vom 1. April bis 15. Juli.

Es gibt in einigen Bundesländern abweichende Zeiträume und unterschiedliche Reglungen in Bezug auf Leinenpflicht für Hunde. Auch Gemeinden und Städte haben das Recht, eigene Bestimmungen zur Leinenpflicht zu treffen.


In Hessen besteht keine allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.

Als selbstverständlich und verpflichtend für Hund und Halter sollte gelten, Vögel und Wildtiere nicht absichtlich aufzuscheuchen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder deren Lebensstätten zu beschädigen.

Dies gilt nicht nur im Wald, sondern ebenfalls in der freien Landschaft (d. h. außerhalb bebauter Gebiete), wo Wildtiere ihren Lebensraum haben.


Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Selbst Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern.


Deshalb achtet der verantwortungsbewusste Hundehalter darauf, dass sein Hund auf dem Weg und in seinem Einflussbereich bleibt und jederzeit abrufbar ist. Falls nicht, nimmt er seinen Hund an die Leine.


Mögliche Konsequenzen für Hundehalter, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden, sind Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Zusätzlich prüft das Ordnungsamt im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden wie Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Tötung des Hundes.


Ziel ist ein unbeschwertes Miteinander von Mensch und Tier in der Natur.


In den Gruppenstunden und ganz individuell im Einzelunterricht wird regelmäßig auf Themen wie Erkennen von Jagdverhalten, Orientierung am Menschen, auf dem Weg bleiben, Leinenführigkeit, … eingegangen.

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